Die folgende Darstellung ist nur ein Ausschnitt aller Finanzhilfen, die das Land Sachsen-Anhalt Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Seite stellt. Die Maßnahmen, die im Folgenden näher vorgestellt werden, finden hier besondere Erwähnung, da sie von besonderer Relevanz für kleine und mittlere Unternehmen sind. Eine umfassende Übersicht der Finanzhilfen, die das Land Sachsen-Anhalt in diesen Zeiten zur Verfügung stellt, findet ihr hier.
Art der Soforthilfe | Nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Soforthilfe | Gestaffelt abhängig von der Anzahl der Beschäftigten:
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Antragsberechtigte |
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Sonstige Voraussetzungen |
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Beantragung: Ist ab sofort möglich über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Mehr Informationen: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html, https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/wirtschaft/sofortprogramm/
Im Rahmen des Hilfsprogramms „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ hat das Land nun neben dem Corona-Soforthilfeprogramm auch ein Darlehnsprogramm für kleine und Kleinstunternehmer aufgesetzt. Gefördert werden Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit max. 50 Beschäftigten, die im Zuge der Coronakrise unverschuldet einer wirtschaftlichen Notlage gegenüber stehen. Das Darlehn beläuft sich auf mind. 10.000 Euro – max. 150.000 Euro. Alle erforderlichen Antragsunterlagen findet ihr hier.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gewährt ihren gewerblichen und Privatkunden zinsfreie Stundungen von Tilgungs- und Zinszahlungen für bereits laufende Kredite für einen Zeitraum von 6 Monaten. Des Weiteren verzichtet sie bis zum 31.12.2020 auf jegliche Vollstreckungsmaßnahmen. Das Stundungsantragsformular steht auf der Webseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt bereit.
Bürgschaftsbanken übernehmen für Banken und Sparkassen Ausfallbürgschaften. Wenn ein Kreditantragssteller selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, um das Ausfallrisiko des Kreditgebers zu minimieren, treten Bürgschaftsbanken auf den Plan, die sich für den Kreditnehmer verbürgen. So tragen die Institute, die Kredite gewähren (z.B. Banken und Sparkassen), einen geringeren Anteil des Kreditrisikos. Entsprechend verbessert sich die Aussicht des Antragsstellers auf eine Kreditzusage, wenn er zugleich eine Finanzierungszusage einer Bürgschaftsbank als Sicherheit vorweisen kann.
Das „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ sieht es nun vor, dass Erweiterungen für Ausfallbürgschaften der Landesbürgschaftsbanken geschaffen werden. Das soll heißen, dass die Bürgschaftsbanken im Kontext der Coronakrise nun noch höhere Sicherheiten für den Kreditausfall übernehmen werden.
Konkret bedeutet das u.a.:
Kostenlose Finanzierungsanfragen können über das Finanzierungsprotal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Bereits mit der Finanzierungsanfrage soll ein „plausibler Liquiditätsplan“ vorgelegt werden, aus dem hervorgeht welcher Kapitalbedarf für euer Unternehmen besteht. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass euer Unternehmen und euer Geschäftsmodell vor Ausbruch der Coronakrise wirtschaftlich tragfähig waren.
In wie weit die oben genannten Krisenmaßnahmen bei euer Landesbürgschaftsbank bereits umgesetzt wurden, könnt ihr in dieser Übersicht des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken nachlesen.
Weitere Informationen: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesweite-Meldungen-alle/Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU-in-Corona-Krise.html
Corona-Soforthilfe Hotline der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
0391 5574-9796
(Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr)