Für die Umsetzung der Säule II des Startup-Schutzschildes hat das Land Rheinland-Pfalz insgesamt 150 Mio. € für das Sonderprogramm Corona Venture Capital bereitgestellt.
Diese werden entweder durch stille oder in Einzelfällen durch offenen Beteiligungen durch die Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung in Rheinland-Pfalz mbH Startups sowie kleinen mittelständischen Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Die folgende Darstellung soll nur einen ersten Überblick über den Umsetzungsstatus der Säule II im Land Rheinland-Pfalz bieten und basiert auf Informationen der Webseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.
Folgende Förderungsvoraussetzungen stellt das Sonderprogramm Corona Venture Capital an Startups:
Das Sonderprogramm Corona Venture Capital sieht für Startups typisch stille Beteiligungen mit Beteiligungsbeträgen von 100.000 € bis zu 500.000 € vor. Dabei darf der Beteiligungsbetrag bei einer Übernahme von Gesellschaftsanteilen maximal 24,9% des bereits bestehenden Stammkapitals betragen.
Im Einzelfall sind auch offene Beteiligungen möglich. Diese erfolgen zu marktüblichen Konditionen.
Die Fördermittel sind innerhalb der rheinland-pfälzischen Betriebsstätte zu verwenden.
Mögliche Verwendungszwecke | Nicht mögliche Verwendungszwecke |
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Das Antragsformular stellt die Investitons- und Strukturbank Rheinland-Pfalz auf Anfrage zur Verfügung. Die Antragstellung hat dann unmittelbar bei der Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung in Rheinland-Pfalz zu erfolgen.
Die Antragstellung ist bis zum 01.11.2020 möglich.
Folgende Förderungsvoraussetzungen stellt das Sonderprogramm Corona Venture Capital an KMUs:
Das Sonderprogramm Corona Venture Capital sieht für KMUs typisch stille Beteiligungen mit Beteiligungsbeträgen von 100.000 € bis zu 500.000 € vor.
Die Fördermittel sind innerhalb der rheinland-pfälzischen Betriebsstätte zu verwenden.
Mögliche Verwendungszwecke | Nicht mögliche Verwendungszwecke |
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Das Antragsformular stellt die Investitons- und Strukturbank Rheinland-Pfalz auf Anfrage zur Verfügung. Die Antragstellung hat dann unmittelbar bei der Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung in Rheinland-Pfalz zu erfolgen.
Die Antragstellung ist bis zum 01.11.2020 möglich.