Die folgende Darstellung ist nur ein Ausschnitt aller Finanzhilfen, die das Land Rheinland-Pfalz Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Seite stellt. Die Maßnahmen, die im Folgenden näher vorgestellt werden, finden hier besondere Erwähnung, da sie von besonderer Relevanz für kleine und mittlere Unternehmen sind. Eine umfassende Übersicht der Finanzhilfen, die das Land Rheinland-Pfalz in diesen Zeiten zur Verfügung stellt, findet ihr hier.
Der Corona Soforthilfe Kredit wird durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz vergeben und durch die eigene Hausbank beantragt. Er stellt eine Erweiterung des der Corona-Soforthilfe des Bundes durch Landesmittel dar und richtet sich an kleine Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit max. 30 Beschäftigten sowie an Soloselbständige, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben. Die Kreditbeträge sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten gestaffelt: Ein Antragsteller mit max. 10 Beschäftigten erhält max. 10.000 Euro, ein Antragsteller mit mind. 11 und max. 30 Beschäftigten max. 30.000 Euro.
Bei Bewilligung des Kreditantrages erhält ein Antragsteller, der mind. 11 und max. 30 Beschäftigte hat, neben dem beantragten Kreditbetrag zudem einen Zuschuss des Landes Rheinland-Pfalz, der sich auf 30% der bewilligten Kredithöhe beläuft. Den Landeszuschuss kann nur derjenige erhalten, der auch einen Corona Soforthilfe Kredit beantragt hat. Antragsteller, die max. 10 Beschäftigte haben, können neben dem Corona Soforthilfe Kredit von der Corona-Soforthilfe des Bundes Gebrauch machen.
Bürgschaftsbanken übernehmen für Banken und Sparkassen Ausfallbürgschaften. Wenn ein Kreditantragssteller selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, um das Ausfallrisiko des Kreditgebers zu minimieren, treten Bürgschaftsbanken auf den Plan, die sich für den Kreditnehmer verbürgen. So tragen die Institute, die Kredite gewähren (z.B. Banken und Sparkassen), einen geringeren Anteil des Kreditrisikos. Entsprechend verbessert sich die Aussicht des Antragsstellers auf eine Kreditzusage, wenn er zugleich eine Finanzierungszusage einer Bürgschaftsbank als Sicherheit vorweisen kann.
Das „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ sieht es nun vor, dass Erweiterungen für Ausfallbürgschaften der Landesbürgschaftsbanken geschaffen werden. Das soll heißen, dass die Bürgschaftsbanken im Kontext der Coronakrise nun noch höhere Sicherheiten für den Kreditausfall übernehmen werden.
Konkret bedeutet das u.a.:
Kostenlose Finanzierungsanfragen können über das Finanzierungsprotal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Bereits mit der Finanzierungsanfrage soll ein „plausibler Liquiditätsplan“ vorgelegt werden, aus dem hervorgeht welcher Kapitalbedarf für euer Unternehmen besteht. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass euer Unternehmen und euer Geschäftsmodell vor Ausbruch der Coronakrise wirtschaftlich tragfähig waren.
In wie weit die oben genannten Krisenmaßnahmen bei euer Landesbürgschaftsbank bereits umgesetzt wurden, könnt ihr in dieser Übersicht des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken nachlesen.
Weitere Informationen: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesweite-Meldungen-alle/Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU-in-Corona-Krise.html
Beratung der Investitions- und Strukturbank – Wirtschaftsförderung
06131 6172-1333
(Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr)
Rheinland-Pfälzisches Wirtschaftsministerium – Stabsstelle Unternehmenshilfe