Die folgende Darstellung ist nur ein Ausschnitt aller Finanzhilfen, die das Land Nordrhein-Westfalen Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Seite stellt. Die Maßnahmen, die im Folgenden näher vorgestellt werden, finden hier besondere Erwähnung, da sie von besonderer Relevanz für kleine und mittlere Unternehmen sind. Eine umfassende Übersicht der Finanzhilfen, die das Land Nordrhein-Westfalen in diesen Zeiten zur Verfügung stellt, findet ihr hier (Nordrhein-westfälisches Wirtschaftsministerium) und hier (NRW.BANK). Eine Übersicht speziell für Startups findet ihr hier.
Art der Soforthilfe | Nicht rückzahlbarer steuerbarer Zuschuss |
Höhe der Soforthilfe | Gestaffelt abhängig von der Anzahl der Beschäftigten:
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Antragsberechtigte |
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Sonstige Voraussetzungen |
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Beantragung: Ist ab sofort möglich über die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit Hilfe dieses Formulars
Weitere Informationen:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Mit der NRW.Startup-aktut Kreditprogramm vergibt die NRW.BANK ein Wandeldarlehn an Startups in der Seed- oder Startup-Phase, die nicht älter als 36 Monate sind und ihren Sitz oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen haben. Der Kredit wird nur an Kapitalgesellschaften vergeben und beläuft sich auf mind. 15.000 Euro – max. 200.000 Euro. Dies alles zu einem Zinssatz von 6% pro Jahr. Alle erforderlichen Antragsformular findet ihr hier.
Im Zuge der Coronakrise hat die NRW.Bank die Bedingungen ihres Universalkredites an die aktuelle Situation angepasst und übernimmt nun bis zu 80% des Kreditrisikos (zuvor waren es 50%). Antragsberechtigt sind Gründerinnen und Gründer, Angehörige der Freien Berufe sowie mittelständische Unternehmen. Der Kredit kann zum einen für Investitionen als auch für Betriebsmittelausgaben verwendet werden. Der Kreditbetrag kann i.d.R. nicht 10 Mio. Euro überschreiten.
Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium verweist zudem in Hinblick auf kleine Unternehmen und Gründerinnen und Gründer, die von der Coronakrise betroffen sind, auf den Mikromezzaninfonds der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW. Es handelt sich hierbei um eine stille Beteiligung, wobei der Kapitalgeber keine Stimmrechte im Unternehmen erhält. Antragssteller können bis zu 75.000 Euro Beteiligungskapital beantragen.
Die Laufzeit des Gründerstipendiums.NRW wurde um 3 Monate von 12 auf 15 Monate verlängert für all jene StipendiatInnen, deren Förderung regulär zwischen dem 01.03.-30.06.2020 auslaufen würde. Das gilt, soweit weiterhin alle Voraussetzungen für das Gründerstipendium.NRW erfüllt sind durch die StipendiatInnen.
Bürgschaftsbanken übernehmen für Banken und Sparkassen Ausfallbürgschaften. Wenn ein Kreditantragssteller selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, um das Ausfallrisiko des Kreditgebers zu minimieren, treten Bürgschaftsbanken auf den Plan, die sich für den Kreditnehmer verbürgen. So tragen die Institute, die Kredite gewähren (z.B. Banken und Sparkassen), einen geringeren Anteil des Kreditrisikos. Entsprechend verbessert sich die Aussicht des Antragsstellers auf eine Kreditzusage, wenn er zugleich eine Finanzierungszusage einer Bürgschaftsbank als Sicherheit vorweisen kann.
Das „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ sieht es nun vor, dass Erweiterungen für Ausfallbürgschaften der Landesbürgschaftsbanken geschaffen werden. Das soll heißen, dass die Bürgschaftsbanken im Kontext der Coronakrise nun noch höhere Sicherheiten für den Kreditausfall übernehmen werden.
Konkret bedeutet das u.a.:
Kostenlose Finanzierungsanfragen können über das Finanzierungsprotal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Bereits mit der Finanzierungsanfrage soll ein „plausibler Liquiditätsplan“ vorgelegt werden, aus dem hervorgeht welcher Kapitalbedarf für euer Unternehmen besteht. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass euer Unternehmen und euer Geschäftsmodell vor Ausbruch der Coronakrise wirtschaftlich tragfähig waren.
In wie weit die oben genannten Krisenmaßnahmen bei euer Landesbürgschaftsbank bereits umgesetzt wurden, könnt ihr in dieser Übersicht des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken nachlesen.
Weitere Informationen: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesweite-Meldungen-alle/Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU-in-Corona-Krise.html
NRW.BANK Service-Center
0211 91741-4800
(Mo.-Do. 08:00-18:00, Fr. 08:00-17:30 Uhr)
Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW
02131 5107-200
(Mo. 09:00-17:00 Uhr)