Die folgende Darstellung ist nur ein Ausschnitt aller Finanzhilfen, die das Land Hessen Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Seite stellt. Die Maßnahmen, die im Folgenden näher vorgestellt werden, finden hier besondere Erwähnung, da sie von besonderer Relevanz für kleine und mittlere Unternehmen sind. Eine umfassende Übersicht der Finanzhilfen, die das Land Hessen in diesen Zeiten zur Verfügung stellt, findet ihr hier (Hessisches Wirtschaftsministerium) und hier (WiBank).
Art der Soforthilfe | Nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Soforthilfe | Gestaffelt abhängig von der Anzahl der Beschäftigten:*
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Antragsberechtigte |
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Sonstige Voraussetzungen |
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* Die Angaben beziehen sich auf die kombinierte Auszahlung aus dem Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes und des Landes
Beantragung: Ist ab sofort möglich über das Regierungspräsidium Kassel mit Hilfe dieses Formulars
Mehr Informationen: https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe, https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleine-betriebe, https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfen/wichtige-antworten-zur-corona-soforthilfe
Das Programm Hessen-Mikroliquidität ist vorgesehen als ergänzende Hilfsmaßnahmen neben dem Corona-Soforthilfeprogramm aus Landesmitteln. Es stellt Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Angehörigen der Freien Berufe eine kurzfristige Überbrückungsfinanzierung in der Coronakrise zur Verfügung. Der Kredit wird an natürliche Personen vergeben – nicht an das Unternehmen selbst – und beläuft sich auf eine Höhe von mind. 3.000 Euro – max. 35.000 Euro. Das Unternehmen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers darf nicht mehr als 50 Beschäftigte haben. Das Antragsformular findet ihr hier.
Kleine und mittlere Unternehmen mit max. 250 Beschäftigten und einem max. Jahresumsatz von 50 Mio. Euro bzw. einer Bilanzsummer von max. 43 Mio. Euro können bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen die sog. Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen beantragen. Hierbei handelt es sich um verzinste Kredite in Höhe von mind. 5.000 Euro - max. 200.000 Euro.
Über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vergibt das Land Kapital für Kleinunternehmer in Form von verzinsten Krediten in Höhe von mind. 25.000 Euro - max. 150.000 Euro. Neben kleinen Unternehmen können auch Angehörige der Freien Berufe mit max. 25 Beschäftigten die Förderung beantragen.
Bürgschaftsbanken übernehmen für Banken und Sparkassen Ausfallbürgschaften. Wenn ein Kreditantragssteller selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, um das Ausfallrisiko des Kreditgebers zu minimieren, treten Bürgschaftsbanken auf den Plan, die sich für den Kreditnehmer verbürgen. So tragen die Institute, die Kredite gewähren (z.B. Banken und Sparkassen), einen geringeren Anteil des Kreditrisikos. Entsprechend verbessert sich die Aussicht des Antragsstellers auf eine Kreditzusage, wenn er zugleich eine Finanzierungszusage einer Bürgschaftsbank als Sicherheit vorweisen kann.
Das „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ sieht es nun vor, dass Erweiterungen für Ausfallbürgschaften der Landesbürgschaftsbanken geschaffen werden. Das soll heißen, dass die Bürgschaftsbanken im Kontext der Coronakrise nun noch höhere Sicherheiten für den Kreditausfall übernehmen werden.
Konkret bedeutet das u.a.:
Kostenlose Finanzierungsanfragen können über das Finanzierungsprotal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Bereits mit der Finanzierungsanfrage soll ein „plausibler Liquiditätsplan“ vorgelegt werden, aus dem hervorgeht welcher Kapitalbedarf für euer Unternehmen besteht. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass euer Unternehmen und euer Geschäftsmodell vor Ausbruch der Coronakrise wirtschaftlich tragfähig waren.
Inwiefern die oben genannten Krisenmaßnahmen bei euer Landesbürgschaftsbank bereits umgesetzt wurden, könnt ihr in dieser Übersicht des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken nachlesen.
Weitere Informationen: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesweite-Meldungen-alle/Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU-in-Corona-Krise.html
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