Für die Umsetzung der Säule II des Startup-Schutzschildes hat Hamburg den Corona Recovery Fonds aufgesetzt. Das Förderprogramm unterscheidet zwischen exit-orientierten und nicht exit-orientierten Unternehmen und sieht für beide Unternehmenstypen jeweils unterschiedliche Finanzmittel sowie Förderkonditionen vor. Als exit-orientiert gilt laut der Hamburgischen Investitions- und Förderbank ein Unternehmen, dass „sich über Risikokapital finanziert (z.B. von Business Angels und VC-Fonds) und seinen Verkauf (ganz oder in Teilen) oder die Veräußerung wesentlicher betriebsnotwendiger Vermögenswerte oder einen Börsengang angestrebt“.
Die folgende Darstellung soll einen ersten Überblick über den Umsetzungsstatus der Säule II in Hamburg liefern und basiert auf Informationen der Webseite der Hamburgischen Investitions- und Förderbank, der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg sowie der IFB Innovationsstarter GmbH.
Unternehmen, die...
Der Corona Recovery Fonds sieht für nicht exit-orientierte Unternehmen typische stille Beteiligungen von 50.000 € bis zu 250.000 € vor. In Einzelfällen können auch Beteiligungen in einer Höhe von bis zu 800.000 € bewilligt werden.
Der Verwendungszweck der Finanzmittel soll darauf gerichtet sein der Unternehmensfinanzierung dienen. Beispiele sind:
Das Antragsformular ist auf der Webseite der Beteiligungsgesellschaft Hamburg abrufbar. Der Antrag ist via E-Mail an crf@btg-hamburg.de zu richten.
Anträge müssen spätestens bis zum 30.11.2020 gestellt werden.
Unternehmen, die...
Der Corona Recovery Fonds sieht für exit-orientierte Unternehmen stille Beteiligungen mit einer maximalen Förderhöhe von 500.000 € vor, wobei die Investition gemeinsam mit einem privaten Co-Investoren erfolgt, die mindestens 25.000 € aufwenden müssen.
Die Höhe der Finanzierung durch den Corona Recovery Fonds bestimmt sich wie folgt:
Der Verwendungszweck der Finanzmittel soll darauf gerichtet sein der Unternehmensfinanzierung dienen. Beispiele sind:
Das Antragsformular ist auf der Webseite der IFB Innovationsstarter GmbH abrufbar. Der Antrag ist via E-Mail an crf@innovationsstarter.com zu richten.
Anträge müssen spätestens bis zum 30.11.2020 gestellt werden.
Allgemein: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/crf, https://www.ifbhh.de/api/services/document/2387
Für nicht exit-orientierte Unternehmen: https://innovationsstarter.com/corona-recovery-fonds/
Für exit-orientierte Unternehmen: https://www.btg-hamburg.de/corona-recovery-fonds/