Im deutschen Gesundheitssystem ist die Vernetzung der diversen elektronischen Systeme (z. B. Arzt-, Klinik- bzw. Apothekeninformationssysteme) zur besseren Patientenversorgung bisher nicht gelungen. Es erfolgen teure und häufig unnötige Doppeluntersuchungen/-behandlungen wegen fehlender Datenaustauschmöglichkeiten. Es fehlen Online-Anwendungen für die neue elektronische Gesundheitskarte und damit ist der Mehrwert gegenüber der alten Krankenversichertenkarte sehr begrenzt. Es herrscht Unklarheit bei den Rechten zum Schreiben und Lesen von Daten bei den so genannten nicht-verkammerten Berufen (Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Physiotherapeuten und Gesundheitshandwerker). Bis heute ist das Informationsmanagement in der Pflege in hohem Maße papierbasiert. Hierdurch sind die Pflegeprozesse fehleranfällig und kostenintensiv. Vor allem in der häuslichen Pflege fehlt eine elektronische Unterstützung.
Die Interoperabilität zwischen ambulantem und stationärem Sektor ist schwach ausgeprägt, ebenso innerhalb der Sektoren. Dies hemmt die Marktentwicklung. Nach dem Versorgungsstrukturgesetz soll geprüft werden, ob und wann Telemedizin eine sinnvolle Ergänzung der medizinischen Versorgung darstellt. Dies ist bisher unterblieben. Die Musterberufsordnung der Ärzte verbietet Behandlung und Beratung ausschließlich über Kommunikationsmedien und Telemedizin. Die Telematikinfrastruktur erlaubt einen industriellen Sicherheitsmaßstab im Gesundheitswesen, kommt in der Diskussion um Datenschutz aber kaum vor. Ärzte brauchen professionelle Unterstützung beim Betrieb der Praxis-IT. Dem widerspricht die ärztliche Schweigepflicht, nach der die Einschaltung von externen Dienstleistern – auch nach den Regeln der Auftragsdatenverarbeitung – eine rechtswidrige Offenbarung von Patientengeheimnissen ist. Dieser Widerspruch muss aufgelöst werden, zumal das Sozialgesetzbuch an vielen Stellen (§§ 295 SGB V Abs. 5; 116 Abs. 6 S. 16; 295 a Abs. 3) die Einbindung von externen IT-Dienstleistern vorsieht.
Der Patient muss im Mittelpunkt der Versorgung und Betreuung stehen – mithilfe von IT-gestützten Lösungen –, etwa durch effektive Präventionsprogramme, die die Eigenverantwortlichkeit des Patienten stärken. Es besteht Konsens in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens, dass der Aufbau der gemeinsamen Telematikinfrastruktur Vorrang vor Einzellösungen für Kliniken, niedergelassene Ärzte, Apotheken und andere Gruppen im Gesundheitswesen hat. Intelligente Gesundheitsnetze beschleunigen den Datenaustausch zwischen Hausärzten, Fachärzten, Kliniken, Apotheken, Physiotherapeuten und allen anderen Akteuren im Gesundheitswesen. Somit schafft die Vernetzung neue Wachstumsimpulse für ein flächendeckendes Gesundheits- und Pflegesystem auf höchstem Niveau. Eine intelligente Vernetzung und Standardisierung bestehender elektronischer Informationssysteme im Gesundheitsbereich erhöht die Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung (z. B. Arzneimitteltherapiesicherheit durch Wechselwirkungschecks durch den verschreibenden Arzt wie den Apotheker, Notfalldatenmanagement durch hinterlegte Notfalldaten auf der Gesundheitskarte, sichere Kommunikation zwischen Klinik und niedergelassenem Arzt, Migration von Gesundheitsdaten durch klinische Fallakte). Zusätzlich zur Vernetzung der elektronischen Informationssysteme sollten auch die Leistungserbringer untereinander und mit den Patienten durch intelligente audiovisuelle Kommunikationssysteme verbunden werden. Dies verbessert die schnelle und kompetente Versorgung von Patienten auch dort, wo medizinisches Personal nicht ausreichend vorhanden oder nicht schnell vor Ort sein kann. Insbesondere die hohe Verbreitung von digitalen Technologien