Die folgende Darstellung ist nur ein Ausschnitt aller Finanzhilfen, die Berlin Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Seite stellt. Die Maßnahmen, die im Folgenden näher vorgestellt werden, finden hier besondere Erwähnung, da sie von besonderer Relevanz für kleine und mittlere Unternehmen sind. Eine umfassende Übersicht der Finanzhilfen, die Berlin in diesen Zeiten zur Verfügung stellt, findet ihr hier.
Die bisherige kombinierte Auszahlung von Corona-Soforthilfen aus sowohl Landesmitteln (Rettungsbeihilfe Corona – Sofort-Paket II) als auch Bundesmitteln (Corona-Soforthilfe des Bundes) wurde nun in ein einheitliches Bundesprogramm überführt.
Beantragung: Ist ab sofort möglich über die Investitionsbank Berlin (Hier könnt ihr eine Wartenummer ziehen)
Weitere Informationen: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html
Der Berliner Senat hat das Programm Soforthilfe V mit einem Finanzvolumen von ca. 75 Mio. Euro angekündigt. Es soll sich an Unternehmen mit mind. 11 – max. 100 Beschäftigten richten. Unternehmen, die bereits vor der Coronakrise (Stichtag: 31.12.2019) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren werden nicht gefördert.
Auch nicht gefördert werden Unternehmen, die ihren Liquiditätsbedarf durch etwaige Darlehns (z.B. den KfW-Schnellkredit 2020) decken können. Anstatt dessen können diese Unternehmen einen Tilgungszuschuss durch das Land Berlin von bis zu 20 % der Darlehnssumme beantragen.
Soweit die Unternehmen den KfW-Schnellkredit 2020 nicht in Anspruch nehmen können oder sein Kreditumfang nachweislich nicht ausreichend ist, wird im Rahmen der Soforthilfe V ein Zuschuss gewährt werden, der i.d.R. nicht 25.000 Euro überschreiten wird. In begründeten Einzelfällen kann jedoch auch ein Zuschuss von über 25.000 Euro beantragt werden, wobei dann eine Tiefenprüfung des tatsächlichen Liquiditätsbedarfs durchgeführt werden wird.
Dabei wird zugleich betont, dass alle Bundesfinanzhilfen vorrangig in Anspruch zu nehmen sind.
Beantragung: Ist ab sofort über die Investitionsbank Berlin möglich
Weitere Informationen:
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-v.html
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.919096.php
Bürgschaftsbanken übernehmen für Banken und Sparkassen Ausfallbürgschaften. Wenn ein Kreditantragssteller selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, um das Ausfallrisiko des Kreditgebers zu minimieren, treten Bürgschaftsbanken auf den Plan, die sich für den Kreditnehmer verbürgen. So tragen die Institute, die Kredite gewähren (z.B. Banken und Sparkassen), einen geringeren Anteil des Kreditrisikos. Entsprechend verbessert sich die Aussicht des Antragsstellers auf eine Kreditzusage, wenn er zugleich eine Finanzierungszusage einer Bürgschaftsbank als Sicherheit vorweisen kann.
Das „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ sieht es nun vor, dass Erweiterungen für Ausfallbürgschaften der Landesbürgschaftsbanken geschaffen werden. Das soll heißen, dass die Bürgschaftsbanken im Kontext der Coronakrise nun noch höhere Sicherheiten für den Kreditausfall übernehmen werden.
Konkret bedeutet das u.a.:
Kostenlose Finanzierungsanfragen können über das Finanzierungsprotal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Bereits mit der Finanzierungsanfrage soll ein „plausibler Liquiditätsplan“ vorgelegt werden, aus dem hervorgeht welcher Kapitalbedarf für euer Unternehmen besteht. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass euer Unternehmen und euer Geschäftsmodell vor Ausbruch der Coronakrise wirtschaftlich tragfähig waren.
In wie weit die oben genannten Krisenmaßnahmen bei euer Landesbürgschaftsbank bereits umgesetzt wurden, könnt ihr in dieser Übersicht des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken nachlesen.
Weitere Informationen: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesweite-Meldungen-alle/Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU-in-Corona-Krise.html
Kundenberatung Wirtschaftsförderung der Investitionsbank Berlin
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