Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (im folgenden Versorgungsstärkungsgesetz) vom 13. Oktober 2014 strebt an, die bedarfsgerechte, flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter auf hohem Niveau sicherzustellen. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht der Gesetzgeber durch die demographische Entwicklung, neue Möglichkeiten der Behandlung, die sich aus dem medizinisch-technischen Fortschritt ergeben, sowie unterschiedliche Versorgungssituationen in Ballungsräumen und struktur-schwachen Regionen.
Einige Chancen werden hierbei bisher nicht konsequent genug angegangen, wie insbesondere der Ausbau von telemedizinischen Versorgungsangeboten.