Mit der ersten Lesung im Bundestag am 15. Januar 2016 wurde der Gesetzentwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG-E) an den federführenden Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Anlass für den Gesetzentwurf ist zum einen die Umsetzungspflicht einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 (RL 2014/26/EU) und zum anderen die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Verfahren zu urheberrechtlichen Pauschalabgaben effizienter zu gestalten. Bitkom sieht hinsichtlich des Gesetzentwurfs dringenden Änderungsbedarf und fordert die Mitglieder des Deutschen Bundestages im parlamentarischen Verfahren dazu auf, insbesondere folgende Regelungen im VGG-E kritisch zu hinterfragen: