Die Regierungschefs der Länder haben am 07.12.2015 den Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (19. RfÄStV) unterzeichnet. Nun müssen noch die Landtage aller 16 Bundesländer zustimmen. Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages führte aus diesem Grund eine schriftliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatvertrag (19. RfÄndStV) durch. Bitkom hat sich an der Konsultation beteiligt.
Bitkom mahnt an, dass trotz der im 19. RfÄndStV vorgesehenen möglichen engeren Kooperation zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sichergestellt sein muss, dass dies keinen Einfluss auf das Wettbewerbsrecht hat. Auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind an die Regelungen des Wettbewerbsrechts gebunden, wenn sie privatrechtlich tätig werden.
Mit dem 19. RfÄndStV soll insbesondere der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) novelliert werden. Der letzte Versuch der Novelle scheiterte vor 5 ½ Jahren. Insbesondere deshalb begrüßt Bitkom grundsätzlich die Novellierung des JMStV. Dieser muss dringend an die Anforderungen des konvergenten Medienzeitalters angepasst werden. Erste gute Ansätze sind im Entwurf des JMStV enthalten. Nun gilt es, auch das in der Zuständigkeit des Bundes liegende Jugendschutzgesetz anzupassen und darauf zu achten, dass eine einheitliche Bewertung von Inhalten erfolgen kann. Hier gilt es Wertungswidersprüche abzubauen und Doppelprüfungen aufgrund von parallelen Strukturen auf Bund- und Länderebene abzubauen. Denn die Grenzen zwischen der Online- und der Offline-Verwertung von Inhalten verschwinden zunehmend.
Die ausführliche Bitkom Stellungnahme finden Sie hier zum Download.