Das internationale Steuerrecht, also der Rechtsrahmen für die Besteuerung grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen, befindet sich im Umbruch. Auf internationaler Ebene arbeitet die Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) derzeit an Vorschlägen für eine komplette Neuordnung der internationalen Unternehmensbesteuerung. Auf nationaler Ebene sind aktuell die Vorgaben der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie der EU (ATAD) in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtlinie enthält ein Paket von verpflichtenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung. Dazu hat das Bundesministerium der Finanzen im Dezember 2019 einen Referentenentwurf vorgelegt.
In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf kritisiert Bitkom die vorgesehenen Verschärfungen, die zu steuerlichen Mehrbelastungen der Unternehmen in Höhe von 235 Mio. Euro führen sollen. Dagegen fehlen im Gesetzentwurf notwendige Aktualisierungen wie die Anpassung der Grenze für die Bestimmung einer Niedrigbesteuerung im Ausland.