Im Juli 2015 trat das sog. Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz wollte der Gesetzgeber Regelungslücken der Kapitalmarktregulierung schließen und die Transparenz von Vermögensanlagen für private Anleger erhöhen.
Ein Jahr nach Erlass des Gesetzes hat das Bundesministerium der Finanzen einen Prozess zur Evaluierung des Gesetzes eingeleitet und hierzu auch Bitkom zur Stellungnahme eingeladen.
In seiner Stellungnahme (vgl. anbei) weist Bitkom darauf hin, dass die Regulierung des Crowdfinancing nicht einseitig unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes erfolgen darf. Mindestens genauso wichtig ist es, Interessen und Möglichkeiten der Unternehmen (insbesondere von Startups) zu berücksichtigen, die über die Crowd eine Finanzierung suchen.