Das Bundesministerium für Inneres (BMI) hat im April 2014 neue Regeln gegen Informationsabflüsse an ausländische Sicherheitsbehörden bei öffentlichen Aufträgen aufgestellt. Nach dem sogenannten „No-Spy-Vergabe“ Erlass sollen Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen des Bundes erklären, dass sie „rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln und vor Einblicken Dritter zu schützen“. Für die Ablehnung eines Bieters bzw. für die Kündigung eines bestehenden Vertrages soll künftig der Nachweis ausreichen, dass das bietende Unternehmen zur Datenweitergabe rechtlich verpflichtet ist.
Die neue Regelung gilt für alle Vergaben des Beschaffungsamts des BMI. Besonders betroffen sind jedoch Unternehmen im Bereich der Informations- und Telekommunikationswirtschaft. Bitkom hat den Erlass daher genauer unter die Lupe genommen und ein Positionspapier dazu veröffentlicht.