Das BMI hat kürzlich einen Formulierungsvorschlag zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie der Abgabenordnung (AO) vorgelegt. Mit der vorgelegten Formulierungshilfe soll daher insbesondere ein Beitrag zu einer beabsichtigen Novelle des OZG geleistet werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Anpassungen zur Einführung des in der eIDAS Verordnung definierten Vertrauensniveaus „substanziell“ und der Möglichkeit zur Übermittlung von Melde- und Identitätsdaten vom BZSt an Bürgerservicekonten. Nach dem vorgelegten Vorschlag soll der Bürger einer Nutzung der beim BZSt zum Zwecke der Steuererhebung von den Meldebehörden übernommene Bestand von Identitäts- und Meldedaten zustimmen können. Bitkom begrüßt, dass in diesem Rahmen ein Verfahren auf dem Vertrauensniveau „substanziell“ eingeführt werden soll und Verwaltungsleistungen digital besser erreichbar gemacht werden sollen. Allerdings werden aus unserer Sicht die im Formulierungsvorschlag beschriebene Verfahrensschritte und das in Bezug genommene ELSTER Zertifikat den Anforderungen dem Vertrauensniveau „substanziell“ nach eIDAS nicht gerecht. Durch die Beschränkung der in Bezug genommenen Verfahren steht zudem die Benachteiligung alternativer Anbieter von Identifizierungs- und Authentifizierungsmethoden zu befürchten. Weiterhin werden Begrifflichkeiten im Vorschlag nicht eindeutig verwendet, sodass es zu Unsicherheiten kommt.
Unsere Stellungnahme zum Vorschlag steht hier zum Download zur Verfügung.