Nach mehrjährigen Beratungen wurde nunmehr das aus einer Mitteilung und zwei Richtlinien bestehende Paket der Europäischen Kommission veröffentlicht, welches – aufbauend auf diversen Vorarbeiten (Code of Conduct etc.) - zur Errichtung eines europäischen Marktes für Sicherheits - und Verteidigungsgüter führen soll.
Neben dem Richtlinienvorschlag zur innergemeinschaftlichen Verbringung von Rüstungsgütern (Relevanz für BITKOM-Unternehmen ggf. in den Bereichen FüWES, elektronische Ausrüstung für militärische Zwecke, Simulationstechnologie, Bildausrüstung oder Ausrüstung für Gegenmaßnahmen sowie spezifische Software) umfaßt das Paket einen Richtlinienvorschlag über die Koordinierung der Vergabeverfahren im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (außerhalb Anwendungsbereich Art. 296 EGV). Neu ist, daß erstmalig auch Produkte und Dienstleistungen aus dem Bereich Homeland Security in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezogen werden sollen (bisher 2004/18 EG).
Betroffene Unternehmen werden gebeten, sich mit ihrer Einschätzung zu voraussichtlichen Auswirkungen auf ihr Geschäft bei Herrn Bahr zu melden. BITKOM wird sich in einer Stellungnahme zu den Vorschlägen äußern und den weiteren legislativen Prozeß in den europäischen Institutionen eng begleiten.
Weitere Informationen sind für BITKOM-Mitglieder nach dem Einloggen in den Mitgliederbereich zugänglich.