Urheberrecht: Pauschalabgaben auf Geräte und Speichermedien

Urheber müssen angemessen vergütet werden. Geräte- und Speichermedienhersteller können jedoch nur in wirtschaftlich angemessenem Umfang für die Verbraucher zur Kasse gebeten werden. Das am 1.1.2008 in Kraft getretene neue Urheberrechtsgesetz reformiert das völlig veraltete Pauschalabgabensystem zwar grundlegend, doch von der Anpassung an das digitale Zeitalter ist die neue Regelung noch weit entfernt. Im digitalen Bereich ist für die Pauschalabgabe kein Raum, denn sie ist lediglich ein Hilfskonstrukt dort, wo urheberrechtlich schützenswertes Material vor Kopien nicht geschützt werden kann.

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Fax: 030 27576 409
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Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

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