- Einführung eines technischen Abgrenzungskriteriums sachgerecht
- Meinungsbildungsrelevanz aber weiter als zusätzliches Kriterium erforderlich
- Überarbeitung nicht auf Begrifflichkeiten begrenzen, sondern abgestufte Regulierung einführen
Der Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages liegt in seiner Fassung vom 12. Juni seit dem 17. Juni der Öffentlichkeit vor. BITKOM hatte eine frühere Entwurfsfassung bereits mit seiner Stellungnahme vom 5. Juni 2008[1] umfassend kommentiert. Die am 17. Juni veröffentlichte Fassung enthält jedoch Änderungen, die eine nochmalige Kommentierung erforderlich machen. Dies betrifft insbesondere die Ausgestaltung des Rundfunkbegriffs sowie spezifische Aspekte des Funktionsauftrages. BITKOM nimmt daher – auch im Hinblick auf die mündliche Anhörung am 5. August 2008 – die Gelegenheit wahr, diese Aspekte nochmals vertiefend bzw. ergänzend zu kommentieren.
[1] Abrufbar unter: http://www.bitkom.org/files/documents/080605_BITKOM_Stellungnahme_Entwurf_12_RfAeStV.pdf