Berlin, 02. April 2020 - Startups erhalten in der Corona-Krise Hilfe vom Bund, aber auch die Bundesländer haben eigene Hilfsprogramme aufgelegt. Für Gründer ist es aber nicht immer einfach, den Überblick zu behalten: Welche Besonderheiten sind im eigenen Bundesland zu beachten? Welche KfW-Kredite sind für Startups geeignet? Was hat es mit den Bürgschaften der Länder auf sich? Und wer hat Anspruch auf einen Zuschuss aus dem Corona-Soforthilfeprogramm? Antworten auf diese Fragen gibt der Digitalverband Bitkom mit seiner Übersicht „Startup-Land: Corona-Hilfen“. „Die Politik hat nach kurzem Zögern entschlossen gehandelt, um besonders auch Startups in dieser Krise zu unterstützen. Jetzt muss es darum gehen, diese Hilfen auch bei den Gründern bekannt zu machen“, sagte Bitkom-Präsident Achim Berg. „Die Startup-Hilfen sind eine Investition in die Zukunft. Mit ihnen wird nicht nur eine Vielzahl bestehender Arbeitsplätze gesichert, sondern nur mit Hilfe von innovativen Startups werden wir es schaffen, die Digitalisierung nach dem Ende des Lockdowns rasch und entschieden voranzubringen.“
Die Bitkom-Übersicht „Startup-Land: Corona-Hilfen“ gibt zunächst einen Überblick über Hilfsprogramme des Bundes wie die Corona-Soforthilfe, KfW-Kredite sowie den Wirtschaftsstabilisierungsfonds und erläutert, wer Anspruch auf diese Unterstützung hat und wie sie beantragt wird. Zudem gibt es Hinweise zu steuerrechtlichen Hilfsmaßnahmen wie Absenkung der Steuervorauszahlungen oder Stundung von Steuerverbindlichkeiten.
Darüber hinaus gibt es für jedes Bundesland eine eigene Übersicht, welche Hilfsmaßnahmen die Landesparlamente verabschiedet haben, welche Startups diese in Anspruch nehmen können und wo Anträge zu stellen sind. Für weitere Fragen ist jeweils eine Anlaufstelle im Bundesland mit Kontaktdaten hinterlegt.
Die Übersicht „Startup-Land: Corona-Hilfe“ ist online verfügbar unter: www.bitkom.org/startup-land-corona-hilfe