Verbändebrief zum Erhalt des internationalen Datentransfers nach Schrems II
Bitkom setzt sich im Rahmen einer verbändeübergreifenden Initiative für die Absicherung der internationalen Datentransfers ein. Die diese Initiative unterstützenden Verbände vertreten sämtliche Unternehmen der deutschen Wirtschaft. Sie haben bereits im September des letzten Jahres in einem offenen Brief zu einer maßvollen Umsetzung des Schrems II-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie zur Erarbeitung einer politischen Lösung aufgerufen (Download s.u.).
Die Konsequenzen des Schrems II-Urteils des EuGH wirken sich nach wie vor massiv auf die weltweit vernetzte deutsche Wirtschaft aus. Rechtsunsicherheiten bezüglich internationaler Datentransfers hemmen Handel, Datenaustausch und Wirtschaftskooperationen, die zum Erhalt und Wiederaufbau der zurzeit besonders belasteten Wirtschaft von größter Bedeutung sind. Die Folgen des Schrems II-Urteils spüren auch kleinere und mittlere Unternehmen, die Daten in der Cloud speichern, Software US-amerikanischer Anbieter einsetzen, auf sozialen Netzwerken präsent sind und Webkonferenzsysteme internationaler Anbieter nutzen.
Supportleistungen werden oft auch aus Asien angeboten. Lagern Unternehmen Aufgaben an externe Dienstleister in Drittstaaten aus, ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben häufig auch die Übermittlung von Beschäftigtendaten notwendig. Dieses System globaler Vernetzung gilt es zu erhalten und nun schnellstmöglich neue Rechtssicherheit für den für die deutsche und europäische Wirtschaft notwendigen internationalen Datentransfer zu schaffen.
Bitkom ist sich bewusst, dass trotz absoluter Notwendigkeit einer politischen Lösung diese nicht kurzfristig vorliegen wird. Die Bitkom Mitglieder arbeiten daher an einem Prüfkonzept zur Absicherung der internationalen Transfers um den Prüfaufwand handhabbar zu gestalten, bis politische Lösungen für die wichtigsten Drittländer gefunden sind. Das Prüfkonzept ist unter „Weitere Downloads“ abrufbar.