Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Finanzen haben am 10. August 2020 einen Referentenentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere veröffentlicht. Ziel dieser zentralen Maßnahme der Blockchain Strategie der Bundesregierung ist es, Unternehmensfinanzierungen auch durch Wertpapiere zu ermöglichen, die rein elektronisch begeben werden. Derzeit verlangt das deutsche zivilrechtliche Wertpapiergesetz noch zwingend eine Urkunde.
Außerdem sollen dadurch die rechtlichen Rahmenbedingungen für dezentrale, Blockchain-basierte „Kryptowertpapiere“ gesetzt werden. Der Bitkom begrüßt den Gesetzesentwurf ausdrücklich. Er treibt die Digitalisierung in Deutschland voran und schafft Rechtssicherheit für Unternehmen wie Verbraucher. Er führt jedoch gerade für junge Markteilnehmer auch sehr hohe Anforderungen und Hürden ein, die dem Ziel der Innovation und des Wettbewerbs schaden könnten. Eine detaillierte Stellungnahme zum Gesetzesentwurf können Sie hier herunterladen.