Seit dem 1. Januar 2020 gibt es in Deutschland mit dem Kryptoverwahrgeschaft eine neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung. Die gewerbliche Verwahrung von Kryptowahrungenund Kryptotoken für Kunden erfordert nun die vorherige Einholung einer BaFin Erlaubnis.
Der erste Schritt auf dem Weg zur Stellung eines Erlaubnisantrags auf Erteilung einer BaFin Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschaft ist eine sorgfältige Planung und damit verbunden die gründliche Prüfung der zu erfüllenden regulatorischen Anforderungen. Hier herrscht – insbesondere bei bisher vom Finanzmarktrecht „verschont“ gebliebenen Unternehmen – große Unwissenheit und Unklarheit bezüglich der mit der neuen Gesetzgebung einhergehenden Anforderungen, zumal die BaFin erst gerade ihre Verwaltungspraxis zum Kryptoverwahrgeschaft entwickelt.
Der Bitkom möchte daher grundsätzliche Informationen zu den Antragsanforderungen an die Geschäftsleiter (Punkt 1), an das Anfangskapital (Punkt 2), an die Risikostrategie (Punkt 3) und an ausländische Kryptoverwahrer (Punkt 4) bekannt machen, damit von der neuen Lizenz betroffene Unternehmen bestmöglich für das Antragsverfahren gewappnet sind. Der Bitkom mochte dazu beitragen, dass die neue Regulierung eine Erfolgsgeschichte wird, möglichst viele Unternehmen die Kryptoverwahrlizenz erhalten, und das Thema Kryptowährungen endgültig im regulierten Finanzmarkt ankommt.