Der Arbeitskreis Intellectual Property beim Bitkom hat einen Leitfaden zum Handel mit gebrauchter Software veröffentlicht. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der rechtlichen Einordnung des Gebrauchthandels und der Verunsicherung bei Kunden hält es Bitkom für sinnvoll, die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegende Rechtsprechung zu analysieren und über den Gebrauchtsoftwarehandel und dessen rechtliche Einordnung zu informieren. Mittlerweile unstrittige bzw. höchstrichterlich entschiedene Fragen sollen verdeutlicht und beantwortet werden, aber gleichzeitig soll auch ein Überblick über die noch strittigen bzw. ungeklärten Fragen geschaffen werden.