Bitkom begrüßt die Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Grundsatz. Der vorliegende Referentenentwurf ist ein Schritt in Richtung eines effizienteren und vernetzten Verkehrs, verpasst aus Sicht des Verbandes jedoch die Chance, Mobilität konsequent digital zu denken. Mit der PBefG-Novelle wird aus Bitkom-Sicht die nötige und überfällige Rechtssicherheit für Pooling-Anbieter geschaffen – eine solche Rahmensetzung ist auch dringend geboten, denn der Faktor Zeit ist für eine Reihe von Marktteilnehmern und im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele entscheidend. Der Bitkom schlägt deshalb vor, die Anpassungen am PBefG schnellstmöglich und innerhalb dieser Legislaturperiode umzusetzen.
Der vorliegende Referentenentwurf sieht eine Reihe wichtiger und notwendiger Anpassungen vor. Dazu gehören die Einführung einer Genehmigungsfähigkeit für den gebündelten Bedarfsverkehr und den Linienbedarfsverkehr, die flexibleren Regelungen beim Taxi sowie das übergeordnete Ziel der Umweltverträglichkeit.
Kritisch zu beurteilen ist hingegen die Verankerung einer übergreifenden Mobilitätsdatenverordnung innerhalb des PBefG, die Beibehaltung der Rückkehrpflicht, den Mindestpreis für Mietwagen sowie die Einstufung digitaler Vermittlung als Beförderung. Darüber hinaus sieht der Bitkom die Beibehaltung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze sowie die Einführung einer optionalen Rückkehrpflicht für Pooling-Verkehre und die Verschlechterung des Status Quo für den Fernverkehr mit Bussen äußerst kritisch.“